Vom Mofa bis zum PKW, Emmer führt Sie zu jedem Führerschein

Ob Sie den Führerschein für PKW, Motorrad oder spezielle Fahrzeuge wie Anhänger machen möchten – bei der Fahrschule Emmer in München finden Sie die passende Ausbildung für jede Führerscheinklasse. Unsere erfahrenen Fahrlehrer begleiten Sie mit umfassendem Wissen und Geduld durch jede Phase Ihrer Ausbildung. Hier sind die Führerscheinklassen, die wir anbieten:

Führerscheinklassen bei der Fahrschule Emmer

Klasse B

Fahrzeugart Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
– die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
– die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter: 18
beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM, L
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

BE

Fahrzeugart Pkw oder leichter Lkw und Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.

Mindestalter: 18
beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: keine
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Klasse B96

  • Vorbesitz Kl. B, Einschluss: Keine
  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 750 Kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt
  • Keine Befristung der Besitzdauer
  • Die Schulung besteht aus drei Teilen:
    Theoretischer Schulungsstoff: 2,5 Stunden á 60 Minuten
    Praktischer Übungsstoff: 3,5 Stunden á 60 Minuten
    Fahrpraktische Übungen (im Realverkehr): 1 Stunde á 60 Minuten

Klasse B196

Leichtkrafträder

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei
    denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
  • Vorbesitz erforderlich: JA, mindestens 5 Jahre Klasse B
  • Die Schulung besteht aus zwei Teilen:
    Theoretischer Schulungsstoff:
    4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
    (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)
    Praktischer Übungsstoff:
    5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
    (bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und
    Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten))

Klasse AM

-leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

  • Hubraum max. 50 cm³
  • bbH max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW

oder

– dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
  • bbH max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW
  • Leermasse max. 270 kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze

oder

– leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmoto

  • Mindestalter: 15
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: keine
  • Sehvermögen: Sehtest
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Klasse A1

Fahrzeugart Leichtkrafträder

– Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als
125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung
zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
– Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW


  • Mindestalter: 16
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: AM
  • Sehvermögen: Sehtest
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Klasse A2

Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.


  • Mindestalter: 18
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: A1, AM
  • Sehvermögen: Sehtest
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Klasse A

Fahrzeugart Schwere Krafträder

– „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von
mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
– Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW


  • Mindestalter: 24 Jahre
  • 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
  • 21 Jahre für dreirädrige
  • Kraftfahrzeuge der Klasse A
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
  • Sehvermögen: Sehtest
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Mofa

Fahrzeugart Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

  • Mindestalter: 15
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: Keine